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Parlamentarische Initiative: Arbeitsgesetz-Flexibilisierung und Arbeitszeitmodelle

Datum:
23.04.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Initiative
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BR-Vernehmlassung und -Antrag

Erinnerlich reichte Ständerat Konrad Graber am 17.03.2016 die parlamentarische Initiative 16.414 «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» ein. Die Initiative fordert:

  • die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells auf Gesetzesstufe und
  • die Flexibilisierung der Bestimmungen zur Arbeits- und Ruhezeit im Arbeitsgesetz.

Kommissionsbeschlüsse

  • WAK-S (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates)
    • Sitzung vom 18.08.2016
      • Folgegabe der Parlamentarischen Initiative mit 10 zu 3 Stimmen
  • WAK-N (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates)
    • Sitzung vom 20.02.2017
      • Folgegabe der Parlamentarischen Initiative mit 8 zu 6 Stimmen

Vorentwurf für die Gesetzesrevision

  • WAK-S (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates)
    • Sitzung vom 18.06.2018
      • Zustimmung zum Vorentwurf für die Gesetzesrevision
      • Beschluss zur Eröffnung einer Vernehmlassung
    • Sitzung vom 14. 02.2019
      • Kenntnisnahme Ergebnisbericht der Vernehmlassung
      • Zustimmung zum Entwurf ohne Änderungen, mit 10 zu 3 Stimmen
      • Aufforderung an den Bundesrat, seine Stellungnahme zum vorgeschlagenen Gesetzesentwurf abzugeben, damit dieser in der Sommersession 2019 im Ständerat behandelt werden könne

Vernehmlassung durch den Bundesrat

Der Bundesrat hat nun am 17.04.2019 seine Stellungnahme zur parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» verabschiedet.

Antrag des Bundesrates

In Anbetracht der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse, insbesondere auf Stufe der Sozialpartner, empfiehlt der Bundesrat dem Parlament sich gleichzeitig zum Geschäft der „Parlamentarischen Initiative Keller-Sutter (16.423)“ mit dem Titel «Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten» äussern zu können. Aus dem nämlichen Grund empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Behandlung dieser Revision aufzuschieben, bis die WAK-S sich zu dem damit in Zusammenhang stehenden Entwurf (16.423) äussern und die Ansicht der Sozialpartner einholen konnte. Der Bundesrat verzichtet daher heute, sich materiell zu äussern.

Mehr: Parlamentarische Initiative – Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle | newsd.admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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