Betreibungsaufhebung
Die Betreibung wird auf Veranlassung des Schuldners durch den Richter aufgehoben, wenn er die ihr zugrundeliegende Schuld bereits bezahlt hat.
Betreibungseinstellung
Die Betreibung wird auf Veranlassung des Schuldners durch den Richter aufgehoben, wenn ihm die zugrundeliegende Schuld gestundet ist.