Abgrenzungen
Rechtsvorschlag
Rechtsvorschlag = Einspruch des Schuldners gegen den Zahlungsbefehl des Gläubigers.
Weitere Informationen zum Rechtsvorschlag finden Sie auf
» www.rechtsvorschlag.ch
Wiederherstellung Rechtsvorschlagsfrist nach SchKG 33 Abs. 4
RV-Fristwiederherstellung = nur der unverschuldet vom Rechtsvorschlag abgehaltene Schuldner hat Anspruch an Fristwiederherstellung; die Betreibungsaufhebung oder –einstellung steht auch jenen Schuldnern zur Verfügung, die einen Verfahrensstopp schuldhaft versäumt haben.
Betreibungsaufhebung
Betreibungsaufhebung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor erfolgter Schuldentilgung.
Betreibungseinstellung
Betreibungseinstellung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor gewährter Stundung.
Feststellungsklage nach SchKG 85a
Feststellungsklage = Der Schuldner kann alternativ zur Betreibungsaufhebung das Nichtbestehen einer Schuld feststellen lassen.
Negative Feststellungsklage = Der Betriebene kann das Nichtbestehen der Schuld feststellen lassen und die Löschung des Betreibungsregistereintrages verlangen (zur Beseitigung von Schikanebetreibungen).
| Klageart | Verfahren | Beweismittel | Wirkungen |
|---|---|---|---|
| Betreibungsaufhebung (SchKG 85) | summarisches | Urkundenbeweis | betreibungsrechtliche |
| Feststellungsklage (SchKG 85a) | beschleunigtes | Keine Beweismittel- beschränkung |
materiellrechtliche |
| Negative Feststellungsklage (SchKG 85a iVm SchKG 8a Abs. 3 lit. A | ordentliches | alle / Beweislast zL des Beklagten | materiell- und betreibungsrechtlich, wenn Anträge entsprechend gestellt werden |
| Negative Feststellungsklage nach UWG | ordentliches | alle / Beweislast zL des Beklagten | materiell- und betreibungsrechtlich, wenn Anträge entsprechend gestellt werden |
Weitere Informationen zur Feststellungsklage finden Sie auf
» www.schkg-feststellungsklage.ch
Rückforderungsklage nach SchKG 86
Rückforderungsklage = Mittel für nachträgliche Korrektur einer unter Vollstreckungszwang unrichtigen Rechtslage.
| Klageart | Verfahren | Zeitpunkt | Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Betreibungsaufhebung (SchKG 85) | summarisches | während Betreibung bis Verteilung | präventiv |
| Feststellungsklage (SchKG 85a) | beschleunigtes | nach Abschluss der Betreibung | reaktiv |
Weitere Informationen zur Rückforderungsklage finden Sie auf
» www.rueckforderungsklage.ch
Betreibungsrückzug
Betreibungsrückzug = Erklärung ans zuständige Betreibungsamt, wonach eine bestimmtes (laufendes) Betreibungsverfahren nicht mehr fortgeführt werde.
Weitere Informationen zum Betreibungsrückzug finden Sie auf
» www.betreibungsrueckzug.ch
Ungerechtfertigte Betreibung
Ungerechtfertigte Betreibung = Der Betreibende lässt dem Betriebenen ohne jegliche zwangsvollstreckungsrechtliche Ziele einen Zahlungsbefehl zustellen.
Synonyme:
- Rechtsmissbräuchliche Betreibung
- Schikanebetreibung
- Rachebetreibung.
Betreibungsregistereintragslöschung
Betreibungsregistereintragslöschung = Löschung des Betreibungsregistereintrages auf Verlangen des Gläubiger zugunsten des Schuldners.
Weitere Informationen zur Löschung des Betreibungsregistereintrages finden Sie auf
» www.betreibungsrueckzug.ch/loeschung-des-betreibungsregistereintrages
Beschwerde
Beschwerde = Korrekturinstrument zugunsten einer einheitlichen und richtigen Anwendung des Betreibungs- oder Konkursrechts.







